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Notartermin beim Immobilienkauf: Was Käufer und Verkäufer erwartet

Notartermin beim Immobilienkauf: Was Käufer und Verkäufer erwartet

18. August 2026

Ist die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie gefallen und sind die wichtigsten Vertragsdetails geklärt, steht der Notartermin an. Für viele Käufer und Verkäufer ist dieser Moment mit einer gewissen Anspannung verbunden. Schließlich geht es meist um hohe Vermögenswerte und weitreichende Verpflichtungen. Wer jedoch weiß, wie ein solcher Termin abläuft und was anschließend passiert, kann dem Beurkundungstermin deutlich entspannter entgegensehen.

Vor dem Notartermin: Der Kaufvertrag wird vorbereitet

Noch bevor Käufer und Verkäufer gemeinsam beim Notar erscheinen, wird der Kaufvertrag vorbereitet. Dafür benötigt das Notariat verschiedene Angaben zum Immobiliengeschäft und zu den beteiligten Personen. Auch Informationen zum Grundstück beziehungsweise zur Wohnung sowie die vereinbarten Konditionen des Verkaufs fließen in den Vertragsentwurf ein.

Käufer und Verkäufer erhalten die Möglichkeit, sich vor dem Termin mit dem Vertragsinhalt vertraut zu machen. Dabei sollte der Entwurf aufmerksam gelesen werden. Sind einzelne Formulierungen unklar oder bestehen Fragen zu bestimmten Regelungen, können diese vorab oder direkt während des Beurkundungstermins angesprochen werden.

Auch Änderungswünsche sollten rechtzeitig mitgeteilt werden. So lässt sich vermeiden, dass wichtige Punkte erst unmittelbar vor der Unterzeichnung geklärt werden müssen.

Was passiert beim eigentlichen Notartermin?

Zum vereinbarten Termin treffen sich Käufer und Verkäufer in der Regel im Notariat. Zu Beginn werden die Personalien der Beteiligten festgestellt. Deshalb sollten gültige Ausweisdokumente mitgebracht werden.

Anschließend wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen. Das mag zunächst ungewöhnlich erscheinen, erfüllt jedoch einen wichtigen Zweck: Alle Beteiligten sollen genau wissen, welche Vereinbarungen sie mit ihrer Unterschrift eingehen.

Während der Beurkundung erläutert der Notar rechtlich relevante Inhalte und beantwortet Fragen zum Vertrag. Sind noch Änderungen erforderlich, können diese besprochen und in die Urkunde aufgenommen werden. Käufer und Verkäufer sollten deshalb nicht zögern, nachzufragen, wenn ihnen einzelne Passagen nicht verständlich sind.

Sind alle Punkte geklärt und stimmen beide Parteien dem Inhalt zu, wird der Kaufvertrag von Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnet. Damit ist die notarielle Beurkundung abgeschlossen.

Mit der Unterschrift ist noch nicht alles erledigt

Nach dem Notartermin wechselt die Immobilie nicht unmittelbar den Eigentümer. Zunächst müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und weitere Schritte eingeleitet werden.

Das Notariat kümmert sich um die notwendige Abwicklung und veranlasst beispielsweise erforderliche Eintragungen beim Grundbuchamt. Je nach Immobilie und Vertragsgestaltung können außerdem Unterlagen von Behörden, Banken oder anderen Stellen benötigt werden.

Erst wenn die im Kaufvertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Käufer darüber informiert, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann. Die Zahlung sollte daher nicht allein aufgrund des unterschriebenen Kaufvertrags veranlasst werden, sondern entsprechend der vorgesehenen notariellen Abwicklung erfolgen.

Nach Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen wird schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst.

Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

Für Käufer ist häufig besonders wichtig, wann sie die Immobilie tatsächlich übernehmen können. Der genaue Zeitpunkt für die Übergabe wird im Kaufvertrag festgehalten. Häufig ist sie an die vollständige Zahlung des Kaufpreises gekoppelt.

Bei der Übergabe werden üblicherweise die Schlüssel ausgehändigt und wichtige Informationen zur Immobilie übergeben. Sinnvoll ist außerdem, Zählerstände zu dokumentieren und den Zustand des Objekts noch einmal gemeinsam festzuhalten.

Mit der Übergabe gehen je nach vertraglicher Vereinbarung auch Nutzen, Lasten und bestimmte Verantwortlichkeiten auf den Käufer über. Der Notartermin und die tatsächliche Übergabe sind daher zwei unterschiedliche Schritte des Immobilienverkaufs.

Gute Vorbereitung sorgt für einen entspannten Notartermin

Wer sich vorab mit dem Kaufvertragsentwurf beschäftigt und offene Fragen rechtzeitig klärt, ist für die Beurkundung gut vorbereitet. Ein erfahrener Immobilienmakler begleitet Käufer und Verkäufer häufig bereits während der Vorbereitung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Informationen zwischen den Beteiligten und dem Notariat zusammengetragen werden.

So kann der Notartermin strukturiert ablaufen und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum erfolgreichen Eigentümerwechsel.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufs- oder Kaufprozess und stehen Ihnen auch rund um den Notartermin zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Copyright: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

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