Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

Eine glückliche Ehe und ein eigenes Haus sind für viele die Erfüllung ihrer Lebensziele. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn das Eheglück vorbei ist? Wer bekommt das Wohnrecht? Und welche Möglichkeiten gibt es, mit der Immobilie umzugehen?

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

21 32KW Depositphotos 28058203 klein xl 2015 Copyright Wavebreakmedia

 

Grundsätzlich dürfen nach der Trennung beide Ex-Partner für einen bestimmten Zeitraum in der gemeinsam genutzten Immobilie wohnen. Geht die Nutzung über die Scheidung hinaus, hat auch der Eintrag im Grundbuch eine Auswirkung auf das spätere Wohnrecht. Doch zu jeder Regel gibt es eine Ausnahme. Unter Umständen kann auch dem Ex-Partner, dem die Immobilie nicht gehört, ein Wohnrecht vom Familiengericht zugesprochen werden. Wann wer das Wohnrecht besitzt, hängt auch vom Zeitpunkt ab. Während des Trennungsjahres und nach dem Vollzug der Scheidung gelten jeweils unterschiedliche Regelungen.

Vor dem Vollzug der Scheidung

Auch wenn nur ein Ex-Partner als Eigentümer vermerkt ist, darf keiner den anderen während der gesamten Trennungszeit aus der Immobilie verweisen. Schließlich handelt es sich in diesem Zeitraum noch um eine Ehewohnung. Ist der Auszug des Ehegatten dennoch gewollt, dieser aber nicht bereit umzuziehen, kann ein Wohnungszuweisungsverfahren beantragt werden. Ein Familienrichter teilt die gemeinsame Immobilie einem der Ehegatten zu. Diese Entscheidung gilt nur bis zum Ende der Trennungszeit.

Wenn der Ex-Partner gewalttätig ist oder dem Kindeswohl schadet

Ist einer der Ex-Partner gewalttätig, kann auch ein Gewaltenschutzverfahren geführt werden. Der Ex-Partner, der eine Gefahr für den anderen und das Wohl der gemeinsamen Kinder darstellt, wird der Immobilie verwiesen. Zieht einer der Ehegatten während der Trennungszeit aus, steht diesem eine Nutzungsentschädigung zu. Bis die Scheidung rechtskräftig ist, bezahlt der Ehegatte, der die Immobilie nutzt, einen regelmäßigen Betrag an den anderen Ehegatten. Das trifft in einigen Fällen auch nach einem Gewaltenschutzverfahren zu. Die Höhe der Entschädigung muss berechnet werden. Auch der ortsübliche Mietspiegel beeinflusst die Höhe der Zahlung.

Nach der Scheidung

Nach der Trennung kann einer der Ex-Partner dem anderen seinen Immobilienanteil verkaufen. Dafür ist im Vorfeld eine professionelle Wertermittlung notwendig, damit der Anteil gerecht ausgezahlt werden kann. Ist nur ein Ex-Partner der Eigentümer und möchte ausziehen, ist eine Vermietung an die andere Partei möglich. Möchte der Alleineigentümer in der Immobilie verbleiben, ist das nur möglich, wenn dem Ex-Partner bei einem Umzug keine unbillige Härte droht. Diese kann unter anderem bei einigen schweren Erkrankungen bevorstehen.

Wenn die Immobilie noch nicht abgezahlt ist

Muss die Immobilie weiterhin abgezahlt werden, ist es wichtig zu prüfen, ob der verbleibende Ex-Partner die monatlichen Raten begleichen kann. Dafür sollten sich Eigentümer mit dem Darlehenspartner zusammensetzen. Kann die Zahlung allein nicht fortgeführt werden, ist der Verkauf der Immobilie oft die bessere Lösung. Und egal wie man sich entscheidet, den Entschluss sollten Eigentümer gemeinsam fällen. Ein regionaler, unparteiischer und gemeinsam ausgewählter Makler kann Eigentümer mit seiner Erfahrung und Marktkenntnis gut unterstützen.

Sie befinden sich in der Trennungszeit oder sind bereits geschieden und wissen nicht, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © costasz/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wunschimmobilie: So finden Sie versteckte Objekte

Immobilieninteressenten stehen in manchen Regionen Deutschlands vor einer Herkulesaufgabe: Viele attraktive Angebote bleiben für sie unzugänglich, da sie nicht öffentlich auf dem Markt angeboten werden. Nicht immer gibt es genügend Angebote auf Immobilienportalen, um das passende Objekt zu finden. Immobilieninteressierte haben häufig damit zu kämpfen, dass ihnen viele Angebote entgehen, weil sie unter dem Radar…

Weiterlesen

Stürmische Großwetterlage für Hausverkäufer

Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall. Mobile-Ansicht Desktop-Ansicht In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch…

Weiterlesen

Wo bekomme ich die Dokumente für den Immobilienverkauf?

Viele Eigentümer stellen erst im Verkaufsprozess fest, dass ihnen die relevanten Dokumente dafür fehlen. Das kann nicht nur den Verkauf in die Länge ziehen, sondern wirkt auch unseriös. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir Ihnen hier die verkaufsrelevanten Dokumente zusammengestellt und wo Sie sie erhalten. Das Wichtigste vorab: Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, welche Unterlagen…

Weiterlesen
Schreib uns!
Weitere Fragen?
Hallo 👋
Wie können wir helfen?
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner