Testament und Erbvertrag: Was Immobilienerben wissen müssen

Im Testament kann der Erblasser verfügen, welche Person die Immobilie, und welcher Nachfahre andere Vermögenswerte wie einen Geldbetrag erhält. Hat der Erblasser kein Testament gemacht, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gerade beim Vererben von Immobilien an mehrere Nachfahren ist es sinnvoll, den letzten Willen schriftlich zu fixieren. Damit kann verhindert werden, dass eine Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung erhält und sich möglicherweise über die weitere Nutzung streitet.

Auch ein anderer Fall ist häufig anzutreffen: Ein Ehepaar mit zwei Töchtern will ihr Eigenheim nach dem Tod an ein Enkelkind vererben. Hierfür benötigen sie ein Testament. Würde die gesetzliche Erbfolge greifen, würde das Objekt an die Töchter übertragen werden. Der Enkel ginge leer aus.

Mit einem Testament können allerdings nicht alle nahen Verwandten übergangen werden. Es gibt den so genannten Pflichtteil. Er zwingt den Erblasser auch nahe Verwandten zu bedenken.

Das Testament sollte mithilfe eines Fachanwalts für Erbrecht beziehungsweise Notars verfasst werden. Die Notargebühr orientiert sich an der Höhe des Nachlasses.

Grundsätzlich ist auch ein handschriftliches Schreiben mit dem letzten Willen rechtsgültig. Hierbei müssen allerdings alle formalen Kriterien erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, ist es hinfällig. Es gibt im Internet verschiedene Testamentsvorlagen, die allerdings nicht immer rechtssichere Resultate liefern, wie die Stiftung Warentest im Sommer 2018 ermittelte. Dabei wird nach der persönlichen Situation und den Wünschen für die Weitergabe des Erbes gefragt. Daraufhin liefert das Tool entsprechende Textbausteine. Es ist dabei nicht ausreichend, diesen Text auszudrucken und zu unterschreiben. Vielmehr gilt auch hier, dass das gesamte Dokument handschriftlich verfasst und anschließend unterschrieben sein muss.

Neben dem Testament gibt es zudem die Möglichkeit, einen Erbvertrag mit den Personen, die bedacht werden sollen, zu schließen. Dieser muss notariell beurkundet werden. Der Erblasser muss nicht nur testierfähig sein wie beim Verfassen eines Testaments, sondern auch geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag wird häufig bei speziellen Umständen geschlossen, etwa wenn ein Unternehmen peu à peu an einen Nachfolger übergehen soll oder das Erbe einer Immobilie daran geknüpft wird, dass der Erbnehmer gegebenenfalls vor dem Tod des Erblassers im gegenseitigen Einvernehmen verpflichtet wird, für diesen bestimmte Pflegeleistungen zu erbringen. Ein Testament würde nicht ausreichen, da dies jederzeit einseitig verändert werden kann.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie Sie nun vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen gerne.

Foto: djedzura

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gesetzliche Erbfolge: Wer hat Anspruch auf die Immobilie?

Bei Erblassern, die zu Lebzeiten kein Testament und keinen Erbvertrag abgeschlossen haben, legt das Gesetz die Erbfolge fest. Darunter fallen in Deutschland die meisten Erbfälle. Dabei werden in erster Linie Ehegatten beziehungsweis eingetragene Lebenspartner sowie […]

Weiterlesen

Was Immobilienerben zum Grundbuch wissen sollten

Wer eine Immobilien-Erbschaft annimmt, muss das Grundbuch berichtigen lassen. Die Grundbuchakte wird vom zuständigen Amt gepflegt, in der Regel dem Amtsgericht. Im Grundbuch werden die Eigentümerverhältnisse an einem Grundstück (und dem gegebenenfalls darauf errichteten Gebäuden) […]

Weiterlesen

Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beachten müssen

Wenn Sie nicht alleine eine Immobilie erben, sondern zusammen mit Ihren Geschwistern  oder den Kindern Ihres verstorbenen Ehepartners, dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Im Gegensatz zu einer Alleinerbschaft, bei der Sie als Rechtsnachfolger alleine und […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Schreib uns!
Weitere Fragen?
Hallo 👋
Wie können wir helfen?
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner