Wozu benötigt man einen Erbschein?

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese jetzt verkaufen. Ein notariell beglaubigtes Testament liegt nicht vor und damit auch kein Nachweis über Ihr Erbe.Benötige ich in einem solchen Fall einen Erbschein?

Ja, das ist richtig. Ohne Erbschein können Sie die Immobilie nicht verkaufen. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Ihre Erbberechtigung bescheinigt. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben ausgestellt.

Liegt kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders ausweisen. Unter anderem über einen Erbschein. Der Erbschein wird von einem Nachlassgericht ausgestellt und beinhaltet genau wer der Erbe und wie groß der Erbteil ist. Allerdings stellt das Nachlassgericht ihn nur aus, wenn dieser beantragt wird. Dabei sollte der Antragsteller unbedingt wissen, dass er mit dem Stellen des Antrags auch das Erbe annimmt. Er kann es später nicht mehr ausschlagen.

Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten

Haben Sie nun also eine Immobilie geerbt, es liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament oder entsprechender Erbvertrag vor, ist der Erbschein zwingend nötig, um das Erbe anzutreten. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Bei mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht.

Zum Verkauf einer Immobilie ist ein Auszug aus dem Grundbuch zwingend erforderlich. Die Grundbuchordnung schreibt die Vorlage eines Erbscheins vor. Erst dadurch werden Sie nämlich zum juristischen „Eigentümer“.  Lediglich im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Manchmal verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind.

Sollte ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag geschlossen haben, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein.

Die gesetzliche Erbfolge

Solange ein Erbe aus dem ersten Verwandtschaftsgrad zu finden ist, kommt ein Verwandter zweiten Grades als Erbe nicht in Frage und so weiter. Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzufinden, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte. Meistens ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der Erbteil des Partners um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt.

Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie beim Nachlassgericht des Bezirks, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, ein Formular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören:

  • Ein Sterbeurkunde des Erblassers
  • Geburtsurkunden aller Erben
  • Heiratsurkunden aller Erben, wenn sie verheiratet sind
  • Testament oder Erbvertrag, wenn vorhanden
  • Nachweise über die Erbschaftssteuererklärung
  • Die Kosten für einen Erbschein betragen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro.

Wenn Sie einen Erbschein beantragt haben, dauert es in der Regel einige Wochen, bis er ausgestellt wird. In dringenden Fällen kann der Erbschein auch beschleunigt werden.

Wenn Sie die Immobilie ohne Erbschein verkaufen möchten, ist das nur möglich, wenn ein notariell beglaubigtes und eröffnetes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. In diesem Fall müssen Sie dem Käufer die Testamentsurkunde oder den Erbvertrag vorlegen.

Es ist jedoch ratsam, einen Erbschein zu beantragen, auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Der Erbschein ist ein sicherer Nachweis Ihrer Erbberechtigung und vermeidet Streitigkeiten mit anderen Erben.

Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um ein Haus ohne Testament zu verkaufen:

  • Antrag auf Erbschein beim Nachlassgericht stellen
  • Erbschein erhalten
  • Immobilie verkaufen

Antrag auf Erbschein beim Nachlassgericht stellen

Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie ein Formular beim Nachlassgericht des Bezirks, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, ausfüllen. Das Formular finden Sie auf der Website des jeweiligen Nachlassgerichts.

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Geburtsurkunden aller Erben
  • Heiratsurkunden aller Erben, wenn sie verheiratet sind
  • Testament oder Erbvertrag, wenn vorhanden

Erbschein erhalten

Die Bearbeitungszeit für einen Erbschein beträgt in der Regel einige Wochen. In dringenden Fällen kann der Erbschein auch beschleunigt werden.

Die Kosten für einen Erbschein betragen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro.

Immobilie verkaufen

Wenn Sie den Erbschein erhalten haben, können Sie die Immobilie verkaufen. Dazu müssen Sie einen Kaufvertrag mit dem Käufer abschließen.

Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden.

Vorkaufsrecht der Miterben

Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie. Das bedeutet, dass sie die Immobilie vor dem Käufer kaufen können.

Sie müssen die Miterben über den Verkauf der Immobilie informieren. Dazu können Sie ihnen eine Kopie des Kaufvertrags zusenden.

Fazit

Wenn Sie eine Immobilie ohne Testament geerbt haben, benötigen Sie einen Erbschein, um die Immobilie verkaufen zu können. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Ihre Erbberechtigung bescheinigt.

Es ist ratsam, einen Erbschein zu beantragen, auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Der Erbschein ist ein sicherer Nachweis Ihrer Erbberechtigung und vermeidet Streitigkeiten mit anderen Erben.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschein

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Frank Winkler/Pixabay.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Der Weihnachtsmann und das Alter

Mit großen Schritten nähern wir uns dem Heiligen Abend und damit auch dem Jahresende. Auch für den Weihnachtsmann beginnt nun die stressigste Zeit des Jahres. Aber nicht nur die Weihnachtszeit scheint für den netten, alten […]

Weiterlesen

Wie lang überlebt das Coronavirus an Türgriffen?

Smartphones, Türklinken und Haltegriffe in Bus und Bahn. Der Alltag ist kaum zu bewältigen, ohne Dinge anzufassen. Doch hier besteht auch die Gefahr, sich anzustecken. Deshalb fragen sich viele Menschen, wie lange das Coronavirus (Sars-CoV-2) […]

Weiterlesen

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

FKS Immobilien informiert: Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die […]

Weiterlesen
Schreib uns!
Weitere Fragen?
Hallo 👋
Wie können wir helfen?
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner