Beim Immobilienkauf ist der Notartermin entscheidend, da der Vertrag erst durch die rechtsgültige Beurkundung wirksam wird. Als Käufer wählen Sie normalerweise den Notar aus und sollten deshalb den Ablauf des Termins kennen. FKS Immobilien, Ihr Makler für das Saarland, erklärt Ihnen alles, was Sie von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss wissen müssen.

Der Notartermin beim Immobilienkauf
Immobilienkauf und Finanzen
Inhaltsverzeichnis
1. Wann vereinbare ich den Notartermin?
2. Welche Vertragsinhalte müssen Käufer und Verkäufer vorher klären?
3. Welche Unterlagen braucht der Notar für die Vorbereitung des Kaufvertrages?
4. Welche Unterlagen muss der Verkäufer für den Notartermin zusammenstellen?
5. Welche Unterlagen brauche ich beim Notartermin?
1. Wann vereinbare ich den Notartermin?
Sobald Käufer und Verkäufer sich auf einen Verkaufspreis geeinigt haben, wird der Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags ausgemacht. Interessenten, die auf ein Bankdarlehen angewiesen sind, sollten vor dem Termin eine Finanzierungszusage haben, um eine mögliche Rückabwicklung des Kaufvertrags zu vermeiden. In der Regel wird der Verkäufer dem Eigentümerwechsel erst zustimmen, wenn die Finanzierung nachweislich gesichert ist. Bevor der Termin vereinbart wird, sollten Käufer und Verkäufer sich auf die zeitliche Verfügbarkeit festlegen und den Anfahrtsweg zum Notar besprechen. Das vermeidet unvorhergesehene Gebühren wegen Terminausfällen. Immobilien, Ihr Makler für das Saarland, kennt sich in der Region aus und hilft gern bei der Suche nach dem Notar.

2. Welche Vertragsinhalte müssen Käufer und Verkäufer vorher klären?
Vor dem Notartermin müssen Käufer und Verkäufer wichtige Punkte zum Kaufvertrag klären. Neben dem Kaufpreis müssen eventuelle Verbindlichkeiten wie Hypotheken und Grundschulden auf der Immobilie geklärt werden, da diese in der Regel vom Notar bei Vertragsbeurkundung gelöscht werden. Manche Käufer übernehmen aber auch die Darlehen des Vorbesitzers.
Die Entscheidung darüber trifft der Finanzierungspartner des Verkäufers. Zusätzlich können Nebenabreden wie die Übernahme von Möbeln oder die Beseitigung von Sachmängeln getroffen werden, welche ebenfalls notariell festgehalten werden sollten. Bekannte Mängel wie Wasserschäden oder durchgeführte Reparaturen müssen dem Notar mitgeteilt werden und können durch schriftliche Nachweise belegt werden. Um sicherzugehen, welche Unterlagen der Notar benötigt, sollten Käufer und Verkäufer dies vorab erfragen. FKS Immobilien unterstützt Käufer und Verkäufer im Saarland bei der Vorbereitung auf den Notartermin.
3. Welche Unterlagen braucht der Notar für die Vorbereitung des Kaufvertrages?
Bevor der Vertrag zur Vertragsbeurkundung beim Notartermin unterzeichnet wird, bedarf es einer Vorbereitungsphase, in der der Notar Informationen und Unterlagen benötigt. Dazu gehören die Namen, Geburtsdaten und Anschriften beider Parteien sowie Angaben zur Immobilie wie Anschrift, Kaufpreis, Art und gegebenenfalls bestehende Pacht- oder Mietverhältnisse.
Auch der Übergabetermin und Informationen zu Sachmängeln oder Schäden an der Immobilie sowie etwaige Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen müssen angegeben werden. Möbel und Gegenstände, die vom Eigentümer übernommen werden, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Wenn ein Makler beteiligt ist, müssen auch seine Daten übermittelt werden, und der aktuelle Grundbuchauszug darf nicht fehlen. Zusätzliche Unterlagen können beim Notar erfragt werden.
Der fertige Vertragsentwurf wird beiden Parteien zugesendet, und eventuelle Probleme müssen vor dem Notartermin zwischen Käufer und Verkäufer geklärt werden. Oft geht es dabei um Uneinigkeiten bezüglich des Kaufpreises in Verbindung mit nicht bekannten Sachmängeln an der Immobilie.

4. Welche Unterlagen muss der Verkäufer für den Notartermin zusammenstellen?
Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, alle erforderlichen Dokumente für die Immobilie zu beschaffen und zu organisieren. Dazu gehören verschiedene Unterlagen wie der Grundbuchauszug, die Flurkarte, Informationen aus dem Baulastenverzeichnis sowie der aktuelle Erbbaurechtsvertrag (nur für Grundstücke mit Erbbaurecht) oder die Teilungserklärung (für den Kauf einer Eigentumswohnung).
5. Welche Unterlagen brauche ich beim Notartermin?
Beim Notartermin müssen nur wenige Unterlagen mitgebracht werden. Ein Ausweispapier mit Lichtbild und die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) sind ausreichend. Der Personalausweis oder der Reisepass können als Identifikationsnachweis dienen. Sollte die Steuer-ID nicht zur Hand sein, kann diese auch bis einen Tag nach dem Notartermin nachgereicht werden. Falls der Ausweis abgelaufen ist oder nicht mehr vorhanden, sollte dies unbedingt der Notarkanzlei mitgeteilt werden. Ein vorläufiger Ausweis oder ein abgelaufener Ausweis kann für die Beurkundung genutzt werden, aber nur wenn der Notar darüber informiert wird.
6. Was passiert beim Notartermin?
In der Regel dauert ein Notartermin etwa eine Stunde und verläuft nach einem festen Ablaufschema. Zunächst müssen sich Käufer und Verkäufer ausweisen. Anschließend wird der aktuelle Vertragsentwurf vorgelesen. Währenddessen können fachliche Fragen auftauchen, bei denen der Notar die juristischen Formulierungen oder Begriffe erklärt. Danach wird erfragt, ob es eventuelle Vertragsanpassungen geben soll. Falls Änderungen vorgenommen werden, werden diese am Rand des Originaldokuments notiert und die korrigierte Version wird beim Notar aufbewahrt. Wenn alles geklärt ist, wird der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und notariell beglaubigt. Die Verkäufer erhalten die korrigierte Vertragsfassung per Post. Der Notar sorgt auch dafür, dass die Änderung im Grundbuch eingetragen wird. Da dies einige Zeit dauern kann, wird eine Auflassungsvormerkung vom Notar erstellt.
Wünschen Sie sich Unterstützung in der notariellen Phase des Immobilienkaufs? Kontaktieren Sie uns! FKS Immobilien, Ihr Makler für das Saarland berät Sie gern.
Finanzierung einer Immobilie–FAQ
Eine solche Option ist nicht möglich, da dies zur Folge hätte, dass der Vertrag ungültig ist und keine Rechtswirkung entfaltet.
Es ist möglich, sich bei einem Notartermin durch die Erteilung einer notariellen Vollmacht vertreten zu lassen. Hierfür wird die Vollmacht vom Notar erstellt und es entstehen zusätzliche Kosten. Jedoch sollte man diese Option nur in einem absoluten Notfall in Erwägung ziehen.
Normalerweise übernimmt der Käufer die meisten Notarkosten beim Kauf einer Immobilie, da er den Notar beauftragt hat. Es kommt jedoch gelegentlich vor, dass auch der Verkäufer einen Teil der Kosten trägt, insbesondere wenn bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit dem Grundbuch gelöscht werden müssen. Die Aufteilung der Notarkosten zwischen Käufer und Verkäufer wird im Immobilienkaufvertrag genau festgehalten.
Die Kosten für den Notar beim Kauf einer Immobilie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Es gibt verschiedene Faktoren, die die genauen Gebühren bestimmen, wie beispielsweise der Umfang der Tätigkeiten des Notars, der Gegenstand des Kaufvertrags (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Grundstück) oder das Vorliegen von Vorkaufsrechten oder anderen besonderen Umständen. Es ist ratsam, sich vorab beim Notar über die anfallenden Kosten zu informieren und diese bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen.
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